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Direktversicherung
Was bringen Gruppenverträge?
Bei Gruppenverträgen gewähren die Versicherer Rabatte
von bis zu zehn Prozent, wenn das Unternehmen mindestens 90 Prozent
eines objektiv umschriebenen Personenkreises und mindestens zehn
seiner Arbeitnehmer versichert. Schließt der Arbeitgeber im
Sammelverfahren für mehrere Arbeitnehmer eine Direktversicherung
ab, gibt es auf den Beitrag in der Regel immerhin noch einen Sammelrabatt
von drei Prozent. Beteiligen sich mindestens 50 Prozent an der Direktversicherung,
steigt der Sammelrabatt auf bis zu 5,5 Prozent. Dieser Nachlass
bei Sammel- oder Gruppenverträgen führt im Gegensatz zum
Einzelvertrag zu höheren Versicherungssummen. Besonders vorteilhaft
ist die Direktversicherung auch, wenn sie über eines der Versorgungswerke
(etwa bei Ärzten oder Handwerkern) abgeschlossen wird.
Umwandlung bestehender Policen
Ab dem 1. Januar 2002 haben Sie einen Anspruch auf Gehaltsumwandlung.
Wenn Sie daher als Arbeitnehmer schon eine Kapitallebensversicherungspolice,
Fondspolice oder eine private
Rentenversicherung, aber noch keine Direktversicherung haben,
sollten Sie schon bestehende Policen ganz einfach in Absprache mit
dem Arbeitgeber in eine Direktversicherung umwandeln. Der Arbeitnehmer
muss dann aber dafür sorgen, dass die vom Fiskus geforderten
Voraussetzungen für eine Direktversicherung,
also die Prämie, die Mindestlaufzeit und das Mindestalter bei
Ablauf der Police erfüllt sind. Allerdings hat die Sache einen
entscheidenden Haken: Bestehende Policen, die die Voraussetzungen
für eine Direktversicherung erfüllen, können nur
dann umgeschrieben werden, wenn der Arbeitgeber selbst noch keine
zusätzliche Sozialleistung als Direktversicherung führt.
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel?
Gegenüber Betriebsrenten aus Direkt- oder Pensionszusagen haben
Direktversicherungen noch den entscheidenden Vorteil, Arbeitsplatzunabhängig
zu sein. Wenn bei einem Arbeitsplatzwechsel beide Arbeitgeber einen
Gruppenvertrag haben, kann die Police jederzeit zum neuen Arbeitgeber
mitgenommen werden. Denn die meisten Versicherer haben sich in einem
"Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen bei
Arbeitgeberwechsel" dazu verpflichtet, das Umsteigen innerhalb
einer Frist von acht Monaten nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters
abzuwickeln. Das Guthaben aus der Police wird bei einem Jobwechsel
auf den neuen Versicherer übertragen. Erneute Abschlusskosten
fallen nicht an. Auch auf eine erneute Gesundheitsprüfung wird
verzichtet.
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