Direktversicherung

Was bringen Gruppenverträge?
Bei Gruppenverträgen gewähren die Versicherer Rabatte von bis zu zehn Prozent, wenn das Unternehmen mindestens 90 Prozent eines objektiv umschriebenen Personenkreises und mindestens zehn seiner Arbeitnehmer versichert. Schließt der Arbeitgeber im Sammelverfahren für mehrere Arbeitnehmer eine Direktversicherung ab, gibt es auf den Beitrag in der Regel immerhin noch einen Sammelrabatt von drei Prozent. Beteiligen sich mindestens 50 Prozent an der Direktversicherung, steigt der Sammelrabatt auf bis zu 5,5 Prozent. Dieser Nachlass bei Sammel- oder Gruppenverträgen führt im Gegensatz zum Einzelvertrag zu höheren Versicherungssummen. Besonders vorteilhaft ist die Direktversicherung auch, wenn sie über eines der Versorgungswerke (etwa bei Ärzten oder Handwerkern) abgeschlossen wird.

Umwandlung bestehender Policen
Ab dem 1. Januar 2002 haben Sie einen Anspruch auf Gehaltsumwandlung. Wenn Sie daher als Arbeitnehmer schon eine Kapitallebensversicherungspolice, Fondspolice oder eine private Rentenversicherung, aber noch keine Direktversicherung haben, sollten Sie schon bestehende Policen ganz einfach in Absprache mit dem Arbeitgeber in eine Direktversicherung umwandeln. Der Arbeitnehmer muss dann aber dafür sorgen, dass die vom Fiskus geforderten Voraussetzungen für eine Direktversicherung, also die Prämie, die Mindestlaufzeit und das Mindestalter bei Ablauf der Police erfüllt sind. Allerdings hat die Sache einen entscheidenden Haken: Bestehende Policen, die die Voraussetzungen für eine Direktversicherung erfüllen, können nur dann umgeschrieben werden, wenn der Arbeitgeber selbst noch keine zusätzliche Sozialleistung als Direktversicherung führt.

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel?
Gegenüber Betriebsrenten aus Direkt- oder Pensionszusagen haben Direktversicherungen noch den entscheidenden Vorteil, Arbeitsplatzunabhängig zu sein. Wenn bei einem Arbeitsplatzwechsel beide Arbeitgeber einen Gruppenvertrag haben, kann die Police jederzeit zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Denn die meisten Versicherer haben sich in einem "Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen bei Arbeitgeberwechsel" dazu verpflichtet, das Umsteigen innerhalb einer Frist von acht Monaten nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters abzuwickeln. Das Guthaben aus der Police wird bei einem Jobwechsel auf den neuen Versicherer übertragen. Erneute Abschlusskosten fallen nicht an. Auch auf eine erneute Gesundheitsprüfung wird verzichtet.

 

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